Denkmalgeschützt Baden!
Seit 08.07.2016 stehen die ältesten Gebäude des Strandbades nämlich die Umkleidekabinen, Baujahr 1929 und der alte Kiosk im Süden, Baujahr 1930 unter Denkmalschutz, d.h. es handelt sich bei beiden Gebäuden um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG (Denkmalschutzgesetz).
Ob die Grillhütte oder die Markise das in 87 Jahren auch schafft?
Das Schreiben an die Gemeinde Utting bezüglich der Aufnahme in die Denkmalliste kann hier nachgelesen werden: Schreiben des Bayerisches Landesamts für Denkmalpflege-Aufnahme des Strandbades Utting in die Denkmalliste.
Auf der Seite des Bayernatlas kann das Denkmal auch bewundert werden.